Hinter unserem SPEDILINER verbirgt sich eine Möglichkeit des Transportes, die es bis vor wenigen Jahren in Deutschland nicht allzu häufig gab.
Zum einen darin begründet, dass sich die deutschen Fahrzeugbauer diesen „exotischen“ Fahrzeugen nicht annehmen wollten, zum anderen auch, weil die damals infrage kommenden Zugfahrzeuge technisch für diese Lösung nicht optimal waren. Dies hat sich in den letzten Jahren aber deutlich geändert! Die renommierten Hersteller bieten inzwischen leistungsstarke Fahrzeuge an, die in den betreffenden Führerscheinklassen „alte 3“ und „BE“ ideal für Lastzuggesamtgewichte von 7.500 kg bzw. 8.750 kg geeignet sind!
Somit öffnet sich ein interessantes Feld für Klein- und Expresstransporteure, die dadurch sowohl bestimmte Konzessionsauflagen als auch im Rahmen von 7,5 t das Sonn- und Feiertagsfahrverbot umgehen können. Sicher können 2 bis ca. 3,5 t Nutzlast auch mit Führerscheinklasse „alte 3“ befördern, indem Sie einen Transporter mit einem Tandemachs-Anhänger kombinieren, oder einen 7,5-Tonner LKW benutzen, aber die Vorteile unserer Spediliner sprechen für sich.
BAUARTVORTEILE UNSERER SPEDILINER:
Sehen Sie nachfolgend einige Referenzprojekte, die bereits erfolgreich im Einsatz sind.
SONN- UND FEIERTAGSFAHRVEBOT IN DEUTSCHLAND:
Fahrverbot für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen (in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Geltungstag):
Betrifft jeden Solo-Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und jeden leichten LKW/Transporter, sobald er einen Hänger am Haken hat.
Fakt ist:
"Fahrverbot nicht respektiert" lautet jede dritte Beanstandung bei sonntäglichen Lkw-Straßenkontrollen der Ordnungshüter.
Zu rechnen ist dann mit einer Untersagung der Weiterfahrt, sowie in der Regel mit einem Bußgeld für Fahrer und Halter und einer Eintragung beider in die Verkehrssünderkartei des Kraftfahrt-Bundesamts.
"An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."
So heißt es wörtlich in Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch was ist beim heutigen Stand der Technik und des Verkehrsrechts als "Lastkraftwagen" anzusehen und was nicht?
Schwer ist es, für jeden Fall die zutreffende Antwort auf diese Frage zu finden.
Eine erste Antwort gibt nicht etwa das Güterkraftverkehrsrecht, sondern Paragraph 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Er besagt, dass Kraftfahrzeuge
als Lkw gelten, wenn sie "nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind".
Für den klassischen Lastkraftwagen – aber nur für ihn – sind damit alle Fragen gelöst:
Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ist er vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen befreit, sofern er solo und nicht mit einem Anhänger am Haken bzw. im Kupplungsmaul zum Einsatz kommt.
Speditionssattelzug "BE-Klasse" - genutzt als leichte Sattelzuglösung zur Belieferung von Bau- und Gartenmärkten.
Basisfahrzeuge jeweils VOLKSWAGEN Crafter 50, Doppelkabine, Erstzulassungen 07/2015
Ausstattungen:A-Länge | 9.000 mm |
A-Breite | 2.300 mm |
A-Höhe u. A. | 3.500 mm |
Höhe Innenboden über Str. | 850 mm |
Speditionssattelzug "BE-Klasse" - Sonderlösung zum Fahrzeugtransport von bis zu 3 PKW´s, bzw. 2 Rennfahrzeugen.
Basisfahrzeug Renault Master 4.5 t, Doppelkabine (Baumuster L3H1 4,5 t ZW dCi 165 S&S EU5)
Radstand 3.682 mm
A-Länge | 11.000 mm |
A-Breite | 2.500 mm |
A-Höhe ü. A. | 3.000 mm |
Konzipiert als Transportfahrzeug für Backwaren, um die frische Ware vom Standort Gifhorn aus an die einzelnen regionalen Verkaufsfilialen zu verteilen.
Die Bäckerei Leifert GmbH ist ein seit 1950 bestehendes klassisches Familienunternehmen, was inzwischen von der 3. Generation weitergeführt wird und ca. 300 Mitarbeiter aus Gifhorn, Wolfsburg, Hannover, Braunschweig und Celle beschäftigt.
Das Lastzuggesamtgewicht wurde bei dieser Zugkombination bewusst für max. 7.000 kg ausgelegt, entsprechend der EU-Führerscheinklasse „neue BE“ (gültig seit 19.01.2013).
Konkret heißt das für beide Einzelfahrzeuge eine Zulassung auf 3.500 kg, was bei einer jeweils eingetragenen Nutz- bzw. Sattellast von 300 kg ein rechnerisches Zuggesamtgewicht von 6.700 kg ergibt. Trotz der umfangreichen technischen Ausstattung verbleibt für unseren Kunden noch eine Zuladung von >2 t!
Basisfahrzeug MAN TGE 3.180 4x2 SP, Einzelkabine
Radstand: 3.640 mm
A-Länge | 7470 mm |
A-Breite | 2.400 mm |
A-Höhe ü.A. | 3.430 mm |
Höhe Innenboden/Bühne über Str. | 1.060 mm |
zulässiges Gesamtgewicht | 3.500 kg |
zul. Sattellast | 300 kg |
zul. Achslast | 3.200 kg |
zul. Lastzuggesamtgewicht | 7.000 kg |
Leichter Sattelzug als Messe- und Transportfahrzeug für die IMB Seltmann GmbH.
Konzipierte Nutzung sowohl zur Produktpräsentation (vordergründig Ducati-Motorräder), aber ebenso auch als Transportmittel (ebenso bevorzugt Motorräder).
MB Sprinter 519 Doppelkabine, Erstzulassung 07/2011
Lastzug-Gesamtgewicht: 7.500 kg (technisch ausgelegt bis 8.500 kg)
A-Länge | 10.000 mm |
A-Breite | 2.350 mm |
A-Höhe | 3.300 mm |
Innenboden/Bühnenhöhe ü. Str. | 650 mm |
Ausklappbühne BxT | 4.000 x 2.000 mm (komplett überdacht mit 2 Klappen) |
Ladeklappe am Heck BxH | 2.200 x 2.400 mm (Überfahrlast ~ 500kg) |
zulässiges Gesamtgewicht | 6.200 kg |
zul. Sattellast | 1.200 kg |
zul. Achslast |
2x 2.500 kg |
Nutzung als mobile Bühne.
Das Lastzuggesamtgewicht ist auf 7 t ausgelegt, also für die Führerscheinklasse „alte 3“, bzw. neue EU-Führerscheinklasse „BE“ (bei Prüfung bis zum 18.01.13) konzipiert.
Basisfahrzeug Mercedes-Benz Sprinter II 519 CDi, Doppelkabine
Radstand: 3.665 mm
A-Länge | 9.000 mm |
A-Breite | 2.450 mm |
A-Höhe | 3.050 mm |
Höhe Innenboden/Bühne über Str. | 670 mm |
zulässiges Gesamtgewicht | 5.000 kg |
zul. Sattellast | 1.500 kg |
zul. Achslast | 3.500 kg |