Hinter unserem SPEDILINER verbirgt sich eine Transportmöglichkeit, die es bis vor wenigen Jahren in Deutschland nicht allzu häufig gab. Zum einen darin begründet, dass sich die deutschen Fahrzeugbauer diesen „exotischen“ Fahrzeugen nicht annehmen wollten, zum anderen auch, weil die damals infrage kommenden Zugfahrzeuge technisch für diese Lösung nicht optimal waren. Dies hat sich in den letzten Jahren aber deutlich geändert! Die renommierten Hersteller bieten inzwischen leistungsstarke Fahrzeuge an, die in den betreffenden Führerscheinklassen „alte 3“ und „BE“ ideal für Lastzuggesamtgewichte von 7.500 kg bzw. 8.750 kg geeignet sind!
Somit öffnet sich ein interessantes Feld für Klein- und Expresstransporteure, die dadurch sowohl bestimmte Konzessionsauflagen als auch im Rahmen von 7,5 t das Sonn- und Feiertagsfahrverbot umgehen können. Sicher, Sie können 2 bis ca. 3,5 t Nutzlast auch mit Führerscheinklasse „alte 3“ befördern, indem Sie einen Transporter mit einem Tandemachs-Anhänger kombinieren, oder einen 7,5-Tonner LKW benutzen. Jedoch die Bauartvorteile unseres SPEDILINER´s, wie eine ungeteilte lange Ladefläche (> 10 m !), stabiles Fahrverhalten, gutes Handling auch in Großstädten und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sprechen für sich.
Wir Reichenbacher Fahrzeugbauer haben auf dem Gebiet der leichten Sattelzugfertigung inzwischen eine mehrjährige Erfahrung. Die Palette der bisher vom Team produzierten Fahrzeuge reicht über Sattelzugmaschinen auf Basis verschiedener Modelle der entsprechenden Markenhersteller bis hin zu diversen Auflieger-Varianten. Ob nun als Pritschensattel, inkl. Spriegel und Plane, als Kofferaufbau für diverse Transporte, oder als spezielle Lösung wie z.B. Autotransporter. Natürlich sind ebenso Kühl-, Wohn- und Verkaufsaufbauten möglich…
Kurz gesagt: Es wird gebaut, was der Kunde wünscht.
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) eines Sattelzuges ist die Summe aus
zGG SZM + zGG SANH abzüglich dem größeren Wert von Aufliegelast der SZM bzw. der zul. Sattellast des SANH.
Die zGG. stehen jeweils unter Ziff. 15 im Fzg-Schein.
Die zul Sattellast der SZM findet sich unter Ziff. 9 und die Sattellast des SANH steht als VA-Last unter Ziff.16.
...und hier am Beispiel eines „Kleinsattelzuges“:
- zGG für SZM = 3500 kg
- zGG für Auflieger = 5500 kg
- Sattel-/Aufliegelast = 1250 kg (SZM) bzw. 1510 kg (SANH)
= zGG des Sattelzuges 3500 kg + 5500 kg - 1510 kg = 7490 kg
(also konventionell Führerschein Kl.3 und ausgenommen vom Wochenendfahrverbot)
Fahrverbot für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen (in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Geltungstag):
Betrifft jeden Solo-Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
und jeden leichten LKW/Transporter, sobald er einen Hänger am Haken hat.
Fakt ist:
"Fahrverbot nicht respektiert" lautet jede dritte Beanstandung bei sonntäglichen
Lkw-Straßenkontrollen der Ordnungshüter.
Zu rechnen ist dann mit einer Untersagung der Weiterfahrt, einem Regel-Bußgeld
von 40 Euro für den Fahrer und von 200 Euro für den Halter sowie einer Eintragung beider
in die Verkehrssünderkartei des Kraftfahrt-Bundesamts.
"An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."
So heißt es wörtlich in Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Doch was ist beim heutigen Stand der Technik und des Verkehrsrechts als "Lastkraftwagen" anzusehen und was nicht?
Schwer ist es, für jeden Fall die zutreffende Antwort auf diese Frage zu finden.
Eine erste Antwort gibt nicht etwa das Güterkraftverkehrsrecht, sondern Paragraph 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Er besagt, dass Kraftfahrzeuge
als Lkw gelten, wenn sie "nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind".
Für den klassischen Lastkraftwagen – aber nur für ihn – sind damit alle Fragen gelöst:
Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ist er vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen befreit, sofern er solo und nicht mit einem Anhänger am Haken bzw. im Kupplungsmaul zum Einsatz kommt.
Nutzung als Transportsattelzug für PKW´s, speziell ausgeführt für Motorsportfahrzeuge.
Lastzuggesamtgewicht 8.75 t (EU-Führerscheinklasse „BE“).
Basisfahrzeug Renault Master 4.5 t, Doppelkabine (Baumuster L3H1 4,5 t ZW dCi 165 S&S EU5),
Radstand 3.682 mm
Ausstattungen
Technische Daten |
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A-Länge | 11.000 mm |
A-Breite | 2.500 mm |
A-Höhe ü.A. |
3.000 mm |
Ausstattungen
Nutzung als Transportsattelzug für Zulieferer einer Baumarkt-Kette.
Lastzuggesamtgewicht 7.5 t (EU-Führerscheinklasse „BE“, bzw. „alte Klasse 3“).
Basisfahrzeug VW Crafter 50, Doppelkabine, Erstzulassung 07/2015
Technische Daten |
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A-Länge | 9.000 mm |
A-Breite | 2.300 mm |
A-Höhe ü.A. | 3.500 mm |
Höhe Innenboden ü. Str. | 850 mm |